Der neue Industriestrompreis: Eine Idee von Robert Habeck

11/05/2023

Der neue Industriestrompreis: Eine Idee von Robert Habeck – Gut oder schlecht”

Robert Habeck, der Vizekanzler und Wirtschaftsminister der Grünen, hat einen Gesetzesentwurf herausgegeben, der es Industrien ermöglicht, einen Strompreis von 6 Cent pro Kilowatt zuzahlen, während der Rest vom Staat subventioniert wird. Dieser Vorschlag ist Teil seines Plans für eine klimagerechte Transformation der Industrie und Unterstützung für die deutsche Industrie – auf Kosten des Steuerzahlers.

 

Der neue Industriestrompreis von Robert Habeck

Die Idee hinter dem Energiezuschlag ist es, Unternehmen, die ihre Energie zunehmend aus erneuerbaren Quelle beziehen und sich für eine Klimaneutralität engagieren, finanziell zu unterstützen. Auf diese Weise soll es den Unternehmen ermöglicht werden, Energiekosten zu senken, die sie dann für Investitionen in nachhaltige Technologien und Verfahren zur Verfügung haben und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.

Ein Argument für den Energiezuschlag ist, dass viele Unternehmen aufgrund der hohen Energiekosten bereits ins Ausland abwandern. Durch den Zuschlag könnten diese Unternehmen in Deutschland gehalten werden, was langfristig auch positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätte. Allerdings gibt es auch Argumente gegen den Energiezuschlag. Zum Beispiel sind Subventionen für ganz normale wirtschaftliche Aktivitäten langfristig nicht bezahlbar und könnten zu einer Überlastung des Staatshaushalts führen.

Ein weiteres wichtiges Element des Vorschlags ist, dass Unternehmen nur dann in den Genuss des Energiezuschlags kommen, wenn sie sich zu Klimaneutralität verpflichten. Das bedeutet, dass sie ihre Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen und auch ihre Emissionen aktiv reduzieren müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Finanzierung des Zuschlags auch tatsächlich zum Klimaschutz beiträgt.

 

Die Suche nach Alternativen

Deshalb suchen wir nach Alternativen, die Energie- und Kosteneinsparungen ermöglichen, ohne so viel Geld zu kosten. Ein Beispiel dafür sind unsere MAGOXX Bauplatten. Sie sind leichter als die meisten Alternativen und haben großartige Eigenschaften, die Zeit und damit verbundene Energie- und Personalkosten sparen können. Durch unsere Platten können beispielsweise Dächer und Wände schneller und einfacher installiert werden als mit traditionellen Baumaterialien. Damit können Bauunternehmen Kosten und Zeit einsparen.

Ein weiterer Vorteil unserer Bauplatten ist, dass wir sie zuschneiden können. Dadurch können wir Unternehmen helfen, Arbeitsaufwände zu verringern. Dies ist besonders nützlich für Unternehmen, die große Projekte durchführen und viele Platten benötigen. Ein weiteres Argument für die Verwendung unserer Bauplatten ist ihre Energieeffizienz. Unsere Platten sind ein hervorragender Isolator und können dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren. Durch die Verwendung unserer Platten können Unternehmen Energie und Kosten sparen, ohne auf Subventionen angewiesen zu sein.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Vorschlag von Robert Habeck für einen Energiezuschlag für Firmen kontrovers diskutiert wird. Es ist wichtig, die Bedingungen und Auswirkungen genau zu analysieren, um zu einer fundierten Entscheidung zu gelangen. Für Unternehmen, die sich für Klimaneutralität engagieren und den Zuschlag erhalten möchten, können Produkte wie unsere MAGOXX Bauplatten eine wichtige Rolle spielen, um den Anforderungen gerecht zu werden und langfristige Einsparungen zu erzielen. Und das war „gestern“!

 

Heute…

Das von Herrn Habeck geführte Ministerium legte im Jahr 2023 einen Vorschlag zur Festlegung eines gedeckelten Industriestrompreises („Brückenstrompreis“) für energieintensive Unternehmen vor. Die Realisierung dieses Konzepts erfolgte jedoch nicht im vollen Umfang. Gemäß der Planung wurde ein begrenzt verfügbarer Strompreis in Höhe von 6 ct/kWh für energieintensive Unternehmen festgelegt. Die Finanzierung dieses Preises sollte durch den Klima- und Transformationsfonds erfolgen – befristet bis 2030 und eine Abdeckung von bis zu 80% des Stromverbrauches.

Eine Einigung auf politischer Ebene konnte in dieser Frage jedoch nicht erzielt werden. Stattdessen wurde gegen Ende des Jahres 2023 eine gezielt ausgerichtete Entlastung für spezifische Wirtschaftszweige beschlossen. Seit Januar 2024 besteht für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft die Möglichkeit, eine reduzierte Stromsteuer in Höhe von 0,05 ct/kWh in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung ist auf Antrag möglich. Die Regelung ist vorerst bis zum Ende des Jahres 2025 befristet. Gemäß dem aktuellen Stand der Forschung liegt der sogenannte „Standard-Index“ für die Industrie ohne Reduktionen im Mittel bei dem Niveau von Anfang 2021, wobei die Unternehmen mit Entlastungen ein deutlich höheres Niveau aufweisen.

 

FAZIT: Es existiert kein allgemein gültiger Industriestrompreis, der als „Habeck-Strompreis“ bezeichnet wird und für alle gleichermaßen Gültigkeit besäße.